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   BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82   

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BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82 (https://dejure.org/1984,13845)
BSG, Entscheidung vom 16.05.1984 - 9b RU 36/82 (https://dejure.org/1984,13845)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - 9b RU 36/82 (https://dejure.org/1984,13845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenrentenabfindung - Ruhen einer Abfindung - Abfindung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.12.1971 - GS 6/71

    Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung -

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82
    Der Beschluß des Großen Senats (GrS) des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. Dezember 1971 (BSGE 33, 280 : SozR Nr. 13 zu 5 1302 EVO) zu der vormals in 5 1315 Abs. 1 Nr. 1 BVD aF für die gesetzliche Rentenversicherung getroffenen Ruhensregelung sei in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht anwendbar und in dem vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil die Witwenrente der Klägerin nach 5 625 Abs. 1 Nr. 1 BVD im Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung bereits geruht habe und infolgedessen der Anspruch auf Witwenrentenabfindung nach 5 615 Abs. 1 BVG gar nicht zur Entstehung gelangt sei.

    Wenn auch die Höhe der Witwenrentenabfindung von der Höhe der Witwenrente abhängt und sie wirtschaftlich gesehen die Rentenzahlung für die nächsten fünf Jahre im voraus darstellt, so ist sie doch rechtlich eine Versicherungsleistung eigener Art und keine vorweggenommene Rentenzahlung (BSGE 29, 296 : SozR Nr. 50 zu 5 1265 RVG; BSGE 30, 110 : SozR Nr. 28 zu 5 1291 RVG; BSGE 33, 280, 291 : SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG).

    bezogene Rente" abstellt und deshalb diese Rechtsprechung des BSG nicht ohne weiteres übertragbar ist, ist diese frühere Rechtsprechung des BSG unter Beachtung des zeitlich nachfolgenden Beschlusses des GrS des BSG vom 21. Dezember 1971 (BSGE 33, 280 : SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG) und insbesondere auf Grund der neuen Rechtslage im Rentenversicherungsrecht, das kein Ruhen von Leistungen bei Auslandsaufenthalt mehr vorsieht, als überholt anzusehen.

    In BSGE 33, 280, 286 hat der GrS des BSG allgemein festgestellt, "daß die RVG das Ruhen von wiederkehrenden Leistungen, nicht aber ein Ruben von Ansprüchen auf einmalige Leistungen kennt (vgl 55 189, 216, 218, H80, 625, 8M7, 1278 ff, 1315 ff, 1569a, 1626, 1629 RVG)".

    Denn - wie der GrS in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 1971 (aaO) ausgeführt hat - ergibt sich aus diesem Prinzip nicht, daß Geldleistungen bei Auslandsaufenthalt nicht gewährt werden sollen.

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82
    Im übrigen stelle sich die Frage, ob sich nicht die Verfassungswidrigkeit, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 20. März 1979 (BVerfGE 51, 1 ff : SozR 2200 5 1315 Nr. 5) für die frühere, rentenrechtliche Ruhensregelung in 5 9" Abs. 1 Nr. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) aF (: S 1315 Abs. 1 Nr. 1 EVO aF) festgestellt habe, auch auf die "Parallelvorschrift" des 5 625 Abs. 1 Nr. 1 BVG erstrecke.

    Nach der Entscheidung des BVerfG vom 20. März 1979 (BVerfGE 51, 1 ff : SozR 2200 5 1315 Nr. 5) war 5 9" Abs. 1 Nr. 1 AVG aF mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82
    Denn abgesehen davon, daß schon der Rechtscharakter des 5 625 Abs. 1 Nr. 1 RVG als Ausnahmevorschrift eine einschränkende Auslegung des Begriffs "Leistung" nahelegt (BVerfGE 56, 1 : SozR 3100 5 6üe Nr. 3), weisen auch die Gesetzesmaterialien darauf hin, daß die Verwendung des Begriffes "Leistung" anstelle des Begriffs "Rente" keine sachlichen, sondern allenfalls redaktionelle Gründe gehabt hat.
  • BSG, 21.07.1977 - GS 1/76

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82
    Denn der Zweck der Abfindung bei Wiederverheiratung ist im Rentenrecht und im Unfallrecht gleich (vgl auch Beschluß des GrS des BSG, BSGE 44, 151 : SozR 2200 5 1302 Nr. 3).
  • BSG, 26.06.1969 - 12 RJ 70/68

    Witwenrente - Wiederheirat der Witwe - Witwenrentenabfindung - Anspruch der

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82
    Wenn auch die Höhe der Witwenrentenabfindung von der Höhe der Witwenrente abhängt und sie wirtschaftlich gesehen die Rentenzahlung für die nächsten fünf Jahre im voraus darstellt, so ist sie doch rechtlich eine Versicherungsleistung eigener Art und keine vorweggenommene Rentenzahlung (BSGE 29, 296 : SozR Nr. 50 zu 5 1265 RVG; BSGE 30, 110 : SozR Nr. 28 zu 5 1291 RVG; BSGE 33, 280, 291 : SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG).
  • BSG, 30.10.1969 - 5 RKn 70/68

    Witwenabfindung - Wiederheirat - Auflösung der neuen Ehe - Wiederaufleben der

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82
    Wenn auch die Höhe der Witwenrentenabfindung von der Höhe der Witwenrente abhängt und sie wirtschaftlich gesehen die Rentenzahlung für die nächsten fünf Jahre im voraus darstellt, so ist sie doch rechtlich eine Versicherungsleistung eigener Art und keine vorweggenommene Rentenzahlung (BSGE 29, 296 : SozR Nr. 50 zu 5 1265 RVG; BSGE 30, 110 : SozR Nr. 28 zu 5 1291 RVG; BSGE 33, 280, 291 : SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG).
  • SG Düsseldorf, 02.12.2014 - S 6 U 276/11

    Zahlung von Zinsen für die nachträglich gewährte Zahlung von Rente wegen der

    Diese Auffassung entspricht auch der vom Kläger angegebenen Rechtsprechung (BSG - 5ª RknU 5/82 - vom 11.08.1983 - juris Rn. 13 und 16; BSG - 9b RU 18/84 - vom 29.01.1986 - juris Rn. 12; BSG - 2 RU 25/85 - vom 26.06.1986 - juris Rn. 22; BSG - 2 RU 17/91 - vom 24.01.1992 - juris Rn. 18; LSG Baden-Württemberg - L 1 U 1935/08 - vom 25.08.2008 - juris Rn. 22 und 24; vgl. auch BSG - 9b/8 RU 6/81 - vom 23.06.1982 - juris Rn. 13; sowie BSG - 9b RU 36/82 - vom 16.05.1984 - juris Rn. 25).
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96

    Sonderrechtsnachfolge und Verzinsung

    Zinsen sind zwar keine selbständigen Sozialleistungen, sondern aufgrund ihrer Abhängigkeit von einem Hauptanspruch (Akzessorietät) unselbständige und einmalige Nebenleistungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 1984 - 9b RU 36/82 -, in Breithaupt 1985, 836, 841; SozR 1300 § 61 Nr. 1 S. 2 mwN; SozR 3-1200 § 44 Nr. 1 S. 4), doch findet auch insoweit wegen der Akzessorietät dieser Leistungen eine Rechtsnachfolge statt.
  • BSG, 12.03.1986 - 5a RKn 22/84

    Witwenrentenabfindung - Überweisungsbeschluß - Pfändungsbeschluß -

    Die Witwenrentenabfindung ist kein Surrogat der Witwenrente (so BSG in SozR 2200 § 615 Nr. 5).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 66/84
    Die Zulassung eröffnet unabhängig von dem angegebenen Grund die volle Revision hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs (BSG SozR Nr. 170 zu 5 162 SGG und - 9b RU 36/82 - vom 16. Mai 198").
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